Quelle: Email
Liebe Kolleg:innen, Autor:innen, mit der TKG und/oder dem Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur in Verbindung stehende Menschen!
Die im Lauf der letzten Tage versandten E-Mails vom Vorstand der TKG einerseits und von Konstantin Kaiser andererseits lassen mich verwirrt und skeptisch zurück. Wie kann es sein, dass Konstantin Kaiser erst für seinen „langjährigen, unermüdlichen Einsatz“ gedankt wird, und erst, nachdem dieser bekannt gibt, dass er nicht in den Ruhestand tritt, klargestellt wird, dass der neue Sekretär aufgrund eines Disputs bestellt wurde?!
Ich habe selbst als Herausgeberin der Autobiographie von Louise Werner und als Mitarbeiterin im Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur einige Jahre mit Kontantin Kaiser und Sonja Pleßl zusammengearbeitet. Zu den im Raum stehenden Vorwürfen: Sehr junge Mitarbeiter:innen gab es in der Zeit zwischen 2017 und 2019 nicht. Der Umgang war meist harmonisch und herzlich. Allfällige Konflikte und Meinungsverschiedenheiten wurden ausdiskutiert.
Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Konstantin Kaiser durchaus damit umgehen kann, wenn ihm Mitarbeiter:innen widersprechen. Mein Eindruck war eher, dass es ihm oft Freude macht, Standpunkte zu argumentieren. Dass Mitarbeiter:innen mit Entlassung gedroht worden wäre, habe ich nicht wahrgenommen – dass jemand angeschrien worden wäre, schon gar nicht. Die Vorgehensweise des Vorstandes wirkt auf mich nicht wie ein Versuch, die „erheblichen Problemen bei der Arbeitsorganisation“ konstruktiv zu lösen.
Dass Sonja Pleßl agiere wie „eine sich ihnen übergeordnet dünkende Person“, kann ich mir ebenfalls schwer vorstellen. Zudem halte ich es für eine Unterstellung, dass ihr Dienstverhältnis durch ihre Arbeitsleistung nicht gerechtfertigt sei. Sonja Pleßl hat allein durch ihr genaues Lektorat und Korrektorat viel für die TKG getan. Behutsame, aber zugleich kritische Arbeit am Text sollte gewürdigt und nicht kleingemacht werden.
Ich schließe mich daher der Forderung einer außerordentlichen Generalversammlung an.
25. April 2024