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Forderung eines Schiedsgerichts
Lieber Konstantin,
ein Geheimgericht wird auch Feme genannt und ist durch den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie des Delinquenten gekennzeichnet. Allein schon dadurch bedeutet es eine eklatante Benachteiligung des Angeklagten, dass ihm die Möglichkeit zu Widerspruch und Rechtfertigung verwehrt wird, was die Analogie zur Verletzung des Artikels 6 der EMRK (des fairen Verfahrens) durch staatliche Gerichte verwirklicht. Solche Verfahren kennzeichnen autoritäre Staaten sowie Diktaturen und sind österreichischen Vereinen, denen das Vereinsgesetz eine demokratische Verfasstheit ihrer Statuten vorschreibt, grundsätzlich untersagt. Öffentlichkeit und Transparenz in der Behandlung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind die demokratischen Kerneigenschaften, sie entsprechen der geforderten Öffentlichkeit gerichtlicher Verfahren vor ordentlichen Gerichten.
Herzliche Grüße
P.S: Die Änderung des Internetauftritts der TKG durch Entfernung von die Ukraine betreffenden und/oder anderen Beiträgen wäre ein weiterer Streitpunkt „aus dem Vereinsverhältnis“.
28. April 2024