Konstantin Kaiser teilt mit
Manche der LeserInnen des Blogs konstantinkaiser.at werden sich erinnern, dass ich am 27. Oktober 2024 die Rechnungsprüfer der Theodor Kramer Gesellschaft (TKG) aufgefordert habe, angesichts der nicht dem Voranschlag entsprechenden finanziellen Gebarung der TKG eine außerordentliche Generalversammlung zu verlangen (siehe: https://konstantinkaiser.at/2024/10/27/aufforderung-an-die-rechnungspruefer-der-tkg). Dr. Georg Tidl und Mag. Robert Fallenstein haben mir darauf sogar geantwortet. Bisher nämlich war es seitens des Vorstands und Sekretariats der TKG üblich, auf Zuschriften und Anfragen meinerseits in keiner Weise zu antworten. Aber auch Leserbriefe an die Zeitschrift Zwischenwelt werden, wie ich von mehreren Seiten höre, weder beantwortet noch abgedruckt. Das scheint die neue Form des Meinungsaustausches zu sein.
Das ist angesichts der vielfachen Verflechtung meiner Aktivitäten mit den Aktivitäten der TKG, ganz abgesehen davon, dass ich an ihrer Gründung maßgeblich beteiligt war, ein schwerwiegendes Versäumnis. Ich war ja nicht nur Sekretär der Gesellschaft, sondern auch Herausgeber und De-facto-Chefredakteur der Zeitschrift der Gesellschaft. Ich war auch Mitherausgeber und Lektor der von mir initiierten Lyrik-Buchreihe Nadelstiche sowie der Autobiografik-Buchreihe anders erinnern und de facto auch der Buchreihe Antifaschistische Literatur und Exilliteratur – Studien und Texte, wegen deren Fortführung ich zuletzt beim Herrn Univ. Prof. Dr. Peter Roessler höflichst anfragte, wie man sich denn die Fortführung der Buchreihe vorstelle.
Angesichts dieser Verflechtungen ist die Behauptung von Vorstandsmitgliedern der TKG, ich hätte die TKG als mein Eigentum betrachtet, bestenfalls ein blöder Witz. Denn in Wirklichkeit war das Gegenteil der Fall. Ich wurde in meinen vielfältigen Aktivitäten und in meiner ständigen Sorge um die Entlohnung der MitarbeiterInnen immer mehr zum Eigentum der TKG.
Als Besitzer der TKG führen sich jetzt der Vorsitzende Prof. Roessler und sein Sekretär Dr. Emanuely auf, über welchen noch zu berichten sein wird. Die Art, in der er sich meiner Funktion bemächtigt hat, beweist, dass er für sie weder geeignet ist noch war.
Nun haben mir also Georg Tidl und Robert Fallenstein geantwortet und mir versichert, dass sie ihre Aufgaben statutengemäß und ohne Aufmucken erfüllen werden. Das geht bis zu dem Punkt, dass mir Robert Fallenstein am Telefon nicht einmal erzählen wollte, was denn bei den Vorstandssitzungen, an denen teilzunehmen er die Gelegenheit hatte, überhaupt besprochen wurde. Ich wusste nicht, dass das neuerdings geheim ist, und kann nur vermuten, dass etwas geheimgehalten werden soll. 40 Jahre ging es gut mit Transparenz. Wie lange wird es mit Geheimnistuerei weitergehen?
Ich gratuliere also den Rechnungsprüfern zu ihrem Pflichtbewusstsein. Es geht aber nicht um Fortsetzung duckmäuserisch-volksgemeinschaftlicher Traditionen, sondern um Verantwortung.
Ich merke nur an, dass die Rechnungprüfer nicht einmal das Statut der TKG ordentlich gelesen haben, denn sonst wüssten sie, dass in Paragraf 9, Absatz 2 des Statuts der TKG steht, eine außerordentliche Generalversammlung habe auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen zwölf Wochen stattzufinden. Aber vermutlich wurden sie ohnehin juristisch dahingehend beraten, dass man diesen Passus wie andere unbequeme Stellen im Statut auch nicht weiter beachten müsse.
Offene Fragen sind ja weiterhin, ob die Vorstandssitzungen, auf deren Beschlüsse sich Prof. Roessler beruft, überhaupt ordnungsgemäß einberufen wurden und tatsächlich stattgefunden haben, und wer an ihnen außer Vorstandsmitgliedern noch teilgenommen hat.
Die Mitglieder des Vorstandes haben bewusst und beabsichtigt über Konstantin Kaiser und Sonja Pleßl in deren Abwesenheit geurteilt. Allein dies sollte ihnen die Schamröte ins Gesicht treiben. Ihr Verhalten zeugt von einem völligen Mangel an Anstand, Charakter und Würde. Leider muss ich damit rechnen, dass sie mich weiter mit diffamierenden Behauptungen verfolgen werden, um das Unrecht, das sie mir und Sonja Pleßl antun, durch Täter-Opfer-Umkehr zu rechtfertigen.
Trotzdem: Lieber Georg, lieber Robert, ihr seid erwachsene Menschen. Verlangt eine außerordentliche Generalversammlung!
Hier nun das Schreiben der Rechnungsprüfer vom 30.10.2024:
Lieber Konstantin,
wir haben deine Aufforderung an uns vom 27.10.2024 erhalten.
Natürlich verfolgen wir die Entwicklungen in der Theodor-Kramer-Gesellschaft und sind zu diesem Zweck auch bei den Vorstandssitzungen anwesend, was ja zur Wahrnehmung unserer Verantwortung zählt. Selbstverständlich werden wir auch den Jahresabschluss 2024, der bereits in gut zwei Monaten ansteht, und das Finanzgebaren während der gesamten zweijährigen Periode des gegenwärtigen Vorstands gründlich prüfen.
Dieses jetzt um wenige Monate vorzuziehen und dafür als Rechnungsprüfer die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung zu fordern, erscheint uns nicht sinnvoll.
Wir gehen davon aus, dass der Vorstand die nächste ordentliche Generalversammlung im ersten Quartal 2025 einberufen wird. Gegenteiliges ist uns nicht bekannt.
Für die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung sieht die Satzung vor:
“2) Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluß des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen zwölf Wochen stattzufinden.”
Wenn aus Sicht eines oder mehrerer Mitglieder eine außerordentliche Versammlung als notwendig betrachtet wird, so wäre ein Antrag hierfür mit der Unterstützung durch ein Drittel der Mitglieder der TKG an den Vorstand zu richten (nicht an die Rechnungsprüfer).
Mit freundlichem Gruß
Dr. Georg Tidl
Robert Fallenstein
Konstantin Kaiser, Wien, 25. November 2024