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Renate Winterauer

Quelle: Email

Ich denke nach wie vor, dass hier eine a. o. Generalversammlung die zuständige, demokratiepolitisch richtige Instanz wäre.

Nur weil ein Vorstand einmal gewählt wurde, heisst das m.E. nicht, dass er zu derartigen Schritten berechtigt ist.

Mit freundlichen Grüssen

21. April 2024

Published inSolidarität, Protestschreiben, Generalversammlung, Schiedsgericht