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Sehr geehrter Herr Dr. Rössler!
Als Vorsitzenden der Kramer Gesellschaft bitte ich Sie, mir als Mitglied selbiger Gesellschaft zu erläutern, wie die „Absetzung“ des Sekretärs Dr. Konstantin Kaiser durch den Vorstand begründet wird. Laut Statuten bin ich als Mitglied Wahlberechtigter in der Bestellung des Vorstandes. Und als Autor des im Verlag der Kramer Gesellschaft veröffentlichten Romans DAS GEHEIMNIS DER LUCIA BERTOLI, sorge ich mich, ob der Verlag seine vertraglich zugesicherten Aktivitäten im Zusammenhang mit meinem Werk, weiterhin ausführen kann.
Der Leitsatz der Kramer Gesellschaft verlangt geradezu einen positiven Umgang mit anderen:
Zitat: „Die Theodor Kramer Gesellschaft tritt in Erinnerung an Theodor Kramer für eine Kultur des Widerstands ein und setzt sich kritisch auseinander mit der Missachtung des Exils und mit allen Formen des Antisemitismus und des modernen Irrationalismus der Gegenwart.“
Diesen positiven Umgang mit den Personen im Umfeld der Gesellschaft erwarte ich mir als Mitglied. Welchen Sinn hätte es, sich mit historischen Verfehlungen zu beschäftigen und im Hier und Jetzt die Würde und das Recht von Mitmenschen zu missachten?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Gnedt
14. April 2024